Meine Konditionen
In meiner Praxis sind Sie Selbstzahler.
Das Honorar bezahlen Sie entweder gleich im Anschluss in meiner Praxis oder nach Erhalt einer Rechnung.
Erstgespräch
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Erstgespräch
Dort können wir uns persönlich kennenlernen und die Situation, Problematik sowie die Rahmenbedingungen genauer besprechen und entscheiden, ob eine weitere Zusammenarbeit gewünscht ist.
Coaching
50 Minuten
80 €
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Coaching
Coaching ist „Hilfe zur Selbsthilfe“ und unterstützt Ihr Kind/Jugendlichen dabei, seine eigenen, nachhaltigen Lösungen zu finden.
Trauerbegleitung
50 Minuten
80 €
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Trauerbegleitung
Ich begleite Dich/Sie mit den für Dich/Sie passenden Methoden (Erinnerungsarbeit, Ritualen und kreativem Arbeiten), die unterschiedlichen Phasen der Trauer zu durchleben und wieder in Balance zu kommen um sich zuversichtlich dem veränderten Leben zuzuwenden.
Psychotherapie
50 Minuten
80 €
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Psychotherapie
Außerdem werden in der Verhaltenstherapie diejenigen Bedingungen aufgedeckt und wenn möglich verändert, die das Problem im Hier und Jetzt aufrechterhalten.
Im Rahmen einer lösungsfokussierten Kurzzeittherapie können innerhalb von 4-7 Sitzungen vorhandene Ressourcen und Kompetenzen (re-)aktiviert werden, um die Problemlösung zu erzielen.
Im Rahmen der Kinder-, Jugendlichen und Familientrauerbegleitung arbeite ich mit einer Stiftung zusammen, bei der im Bedarfsfall ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden kann.
Meine Honorare sind nach §4 Nr.14 S.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Absagen und Ausfallhonorar
Sollten Sie verhindert sein, verpflichten Sie sich, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen – via SMS, E-Mail oder Anruf. Bei nicht rechtzeitiger Absage berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von EUR 75,-
Thema Krankenkasse
Heilpraktikerleistungen sind Privatleistungen. Demzufolge kann mein Honorar nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Falls Sie privat versichert sind oder einen Vertrag mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, können, je nach Tarif, die Kosten des Honorars übernommen werden. Die Höhe der Erstattung hängt dabei von Ihrem Vertrag ab.
Als Privatzahler besteht im Allgemeinen die Möglichkeit , bei der Einkommensteuererklärung die angefallenen Kosten als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend zu machen.