Meine Konditionen
In meiner Praxis sind Sie Selbstzahler.
Das Honorar bezahlen Sie entweder gleich im Anschluss in meiner Praxis oder nach Erhalt einer Rechnung.
Erstgespräch
80 € / 50 Minuten
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Erstgespräch
Dort können wir uns persönlich kennenlernen und die Situation, Problematik sowie die Rahmenbedingungen genauer besprechen und entscheiden, ob eine weitere Zusammenarbeit gewünscht ist.
Psychotherapie
90 € / 60 Minuten
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Psychotherapie
die mögliche Ursache oder Auslöser Ihres derzeitigen Problem-Empfindens sein könnte und Ihnen
neue Methoden an die Hand zu geben, mit denen Sie selbstständig Ihr erwünschtes Erleben
erzeugen können. Die Lösung liegt quasi schon in Ihnen und kann mit Unterstützung wieder
zugänglich gemacht werden.
Kinder- und Jugendcoaching
90 € / 60 Minuten
250 € / 3er Karte
410 € / 5er Karte
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Kinder- und Jugendcoaching
Durch hochwirksame, individuelle Kurzzeitcoachings von in der Regel 3-6 Stunden wird Ihr Kind/Jugendlicher genau da von mir unterstützt und gestärkt, wo er/sie den größten Bedarf hat.
Coaching ist „Hilfe zur Selbsthilfe“ und unterstützt Ihr Kind/Jugendlichen dabei, seine eigenen, nachhaltigen Lösungen zu finden.
Trauerbegleitung
80 € / 50 Minuten
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Trauerbegleitung
Ich begleite Dich/Sie mit den für Dich/Sie passenden Methoden (Erinnerungsarbeit, Ritualen und kreativem Arbeiten), die unterschiedlichen Phasen der Trauer zu durchleben und wieder in Balance zu kommen um sich zuversichtlich dem veränderten Leben zuzuwenden.
Erwachsenen-Coaching
100 € / 60 Minuten
280 € / 3er Karte
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Erwachsenen-Coaching
Im Rahmen der Kinder-, Jugendlichen und Familientrauerbegleitung arbeite ich mit einer Stiftung zusammen, bei der im Bedarfsfall ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden kann.
Meine Honorare sind nach §4 Nr.14 S.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Absagen und Ausfallhonorar
Sollten Sie verhindert sein, verpflichten Sie sich, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen – via SMS, E-Mail oder Anruf. Bei nicht rechtzeitiger Absage berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von EUR 75,-
Thema Krankenkasse
Heilpraktikerleistungen sind Privatleistungen. Demzufolge kann mein Honorar nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Falls Sie privat versichert sind oder einen Vertrag mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, können, je nach Tarif, die Kosten des Honorars übernommen werden. Die Höhe der Erstattung hängt dabei von Ihrem Vertrag ab.
Als Privatzahler besteht im Allgemeinen die Möglichkeit , bei der Einkommensteuererklärung die angefallenen Kosten als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend zu machen.